Unfallgutachten
Nach unverschuldetem Unfall haben Sie das Recht auf einen eigenen Gutachter – die Kosten trägt die Gegenseite.
Ihr Vorteil mit Höhnisch
Bei einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen ein unabhängiger Gutachter zu. Wir dokumentieren jeden Schaden lückenlos und sichern Ihre Ansprüche – von der Wertminderung bis zur Nutzungsausfallentschädigung.
Ihr gutes Recht
Bei unverschuldetem Unfall steht Ihnen ein eigener Gutachter zu – unabhängig von der Versicherung des Unfallgegners.
Kosten trägt die Gegenseite
Die gegnerische Haftpflicht übernimmt die Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Auslagen.
Komplette Abwicklung
Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Kommunikation mit der Versicherung – Sie haben den Kopf frei.
Antworten zu Unfallgutachten
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.
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